Vereinfachung des Visumverfahrens für Gründer

Wir geben den Institutionen Werkzeuge an die Hand, mit denen sie Visumanträge von Unternehmern einfach und präzise bearbeiten können.
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Klare Rechtsgrundlagen für Unternehmervisa

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen für Visa für finanzierte Gründer.
Das Navigieren durch die Komplexität der Visumsanträge nach § 21 AufenthG kann eine Herausforderung sein. Dieses Gesetz ermöglicht einen Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere unter dem neuen Absatz 2b, der vereinfachte Wege für innovative Start-ups und finanzierte Unternehmer ermöglicht. Für Institutionen ist es wichtig, diese Bestimmungen zu verstehen, um eine faire und zügige Bearbeitung zu gewährleisten. GCCC unterstützt Sie mit aktuellen Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, einschließlich wirtschaftlicher Interessen, innovativer Beiträge und regionaler Vorteile, die Antragsteller nachweisen müssen. Mit diesem Wissen können Sie die Förderungswürdigkeit von Antragstellern effektiv überprüfen und den Entscheidungsprozess rationalisieren.
Die effiziente Bearbeitung von Visumanträgen für internationale Unternehmer ist der Schlüssel zur Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum. Wir von GCCC unterstützen Ausländerbehörden, Botschaften und Visastellen mit klaren, leicht zugänglichen Informationen über den rechtlichen Rahmen, die Fördervoraussetzungen und Finanzierungsprogramme, die Gründern den Start in Deutschland erleichtern.

Unsere Ressourcen wurden entwickelt, um Ihre Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Sie geben Ihnen die Werkzeuge an die Hand, mit denen Sie schnell die Anspruchsberechtigung überprüfen, die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmervisa verstehen und einen Einblick in die unterstützten Förderprogramme wie EXIST erhalten können. Durch eine Partnerschaft mit GCCC kann Ihre Institution Anträge effizienter bearbeiten, Verzögerungen reduzieren und Deutschlands Rolle als Drehscheibe für internationale Innovationen unterstützen.

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Gründungsprogramme

Hier finden Sie die stipendienbasierten Gründungsförderungsprogramme, die bisher von der GCCC zertifiziert wurden.
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Rechtsgrundlage

Mit GCCC wird die Komplexität der Bürokratie überschaubar, so dass Sie mit Zuversicht vorankommen können.
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Kontakt

Die Globale Zertifizierungs- und Beratungsstelle (GCCC) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Dr. Thomas Großmann
Fachbereichsleiter Gründungsnetzwerke

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich
Lützowstraße 109
10789 Berlin

Impressum

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat VII C 4
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

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