Ihre erste Anlaufstelle für Visarichtlinien
Helfen Sie Gründern, sich sicher im rechtlichen Rahmen zu bewegen.
Die Förderung von internationalen Unternehmern beginnt mit den Institutionen, die sie unterstützen. GCCC arbeitet mit Universitäten und Gründernetzwerken zusammen, um die neuesten Ressourcen und Einblicke in die deutschen Wege für ein Unternehmervisum bereitzustellen. Indem Sie über gesetzliche Rahmenbedingungen wie § 21 AufenthG und die damit verbundenen Förderprogramme informiert bleiben, können Sie angehende Gründer zum Erfolg führen.
Ganz gleich, ob Sie eine ausführliche Anleitung zur Visumspflicht, Informationen über genehmigte Finanzierungsprogramme oder Tools zur Rationalisierung Ihrer Prozesse benötigen, GCCC ist hier, um sicherzustellen, dass Sie alles haben, was Sie brauchen. Gemeinsam können wir Innovationen fördern, Gründer unterstützen und das deutsche Ökosystem für Start-ups stärken.
Die Visabestimmungen für internationale Gründer können komplex sein, aber sie sind entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. § 21 AufenthG, insbesondere Absatz 2b, vereinfacht das Verfahren für Gründer, die von anerkannten Förderprogrammen unterstützt werden. Das Verständnis dieses rechtlichen Rahmens ist für Universitäten und Netzwerke, die Gründer beraten, unerlässlich. GCCC bietet klare und leicht zugängliche Informationen, die Ihnen helfen, diese Regeln effektiv zu navigieren und sicherzustellen, dass Ihre Beratung präzise und wirkungsvoll ist.